AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Verbraucherinformationen (VI)  & Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)

bezüglich der Steueroptimierung “Vermögen statt Steuern”

Stand: Januar 2024

(ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)


  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Verbraucherinformationen (VI)


§1 Informationen zum Vertragspartner

Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH
Immermannstraße 14-16, 40210 Düsseldorf 

Tel.: +49 (0) 211-5988 7275
Fax: +49 (0) 211-5988 7278

Mail: [email protected]
Internet: www.steuerberater-tschirdewahn.de

Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf
Hreg: 96935
USt.-ID: DE361209317

Geschäftsführer: Cornelius Tschirdewahn

Verantwortlicher und Datenschutz nach der DSGVO:

s.o.


§2 Geltungsbereich

A) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend Anbieter genannt) im Rahmen der Steueroptimierung “Vermögen statt Steuern” gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Im Rahmen klassischer Steuerberatungsleistungen (Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen) bestehen separate Auftragsbedingungen, die separat Vertragsgrundlage werden. Diese “Allgemeinen Auftragsbedingungen” (AAB) finden sich am Schluss dieser Unterlage

B) Die Angebote der Akademie Vermögen statt Steuern, Seminare und sonstige Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Interessenten und Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Dienstleistungen des Anbieters erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser AGBs. Einer Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird jetzt schon widersprochen.

C) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite www.steuerberater-tschirdewahn.de eingesehen und ggf. ausgedruckt werden.


§3 Leistungsgegenstand und Vertragsschluss

A) Bei den angebotenen Dienstleistungen, Fachinhalten und Lehrveranstaltungen handelt es sich um ein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages. Ein Vertragsabschluss kommt dahingehend zustande, dass der Auftraggeber/Kunde entweder bei der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH anruft oder aber von der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des Telefongesprächs wird dem Kunden von der Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH oder deren Beauftragten ein Angebot unterbreitet, welches dieser dann annehmen kann.

B) Zur Dokumentation des Vertragsabschlusses wird dem Kunden ein Angebot in Textform übersandt, welches dieser zum Vertragsschluss (Auftragsbestätigung) annimmt. Alternativ wird eine Videoaufzeichnung von der Annahme des Angebotes vorgenommen. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung). Der Anbieter kann sich eines Dienstleisters zur Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung bedienen; derzeit sind es: 

  • Klarna Bank AB (publ), Chausseestrasse 117, 10115 Berlin, Kundenservice 0221 669 501 10, E-Mail: [email protected]

  • AffiliCon GmbH, Ägidiusstraße 14; 50937 Köln, Deutschland, Tel. 0221 9859350, E-mail: [email protected]

  • Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland


§4 Inhalt des Vertrages

A) Nach Vorleistung des Kunden gemäß § 5 bietet der Anbieter dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) sowie Seminare, Lehrveranstaltungen und Dienstleistungen an.

B) Seminare & Kongresse: Die auftretenden Sprecher/Trainer sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für den Inhalt des Seminarvortrages. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen der Seminarprogramme vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers, sowie eine damit einhergehende Änderung des Seminartermins und -ortes. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Sprecher/Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Sprecher/Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder -ort zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.

C) Urheberrecht: Der Kunde erkennt für alle Leistungen, Seminare & Kongresse das Urheberrecht des Anbieters oder externen Trainers an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Sprechers/Trainers.

D) Verwertungsrechte: Mit der Buchung und Teilnahme an einem Seminars, Online-Training, LiveCall oder Ähnlichem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aufgezeichnet werden, dass diese für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters, des Anbiedern, des externen Trainers verwendet werden können.

E) Steuerkonzept: Hat der Kunde den Anbieter beauftragt ein Steuerkonzept zu erstellen, ist der Kunde verpflichtet, notwendige Informationen, Unterlagen, Steuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen nach Anforderung des Anbieters innerhalb von 21 Tagen bereitzustellen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Fragebögen des Anbieters innerhalb von 4 Wochen, nachdem diese dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, auszufüllen und an den Anbieter zurückzusenden. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt die Leistungsverpflichtung des Anbieters nach Ablauf von vier Wochen. 

F) Weitergabeverbot und Schadenersatz: Nach Erhalt der Leistung, des Steuerkonzepts oder eines Gutachtens ist der Kunde nicht berechtigt, diese bzw. dieses mit Dritten zu teilen oder es an Dritte weiterzugeben. Lediglich gesondert ausgewiesene Teile der Leistung, des Steuerkonzepts oder eines Gutachtens sind zur Weitergabe durch den Kunden an Dritte bestimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung, keine Gewährleistungs- und möglichen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.  Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Leistung, das Steuerkonzept oder ein Gutachten nach dessen Inanspruchnahme oder Übergabe aufgrund etwaiger Rechtsänderungen, die im Zeitablauf nach Inanspruchnahme oder Übergabe eintreten, zu aktualisieren oder den Kunden darüber zu informieren. 

Der Anbieter haftet im Übrigen für Schäden, die auf einer mangelhaften Leistung, einem mangelhaften Steuerkonzept oder Gutachten beruhen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt. Dies gilt auch für Schäden, die bei Vorbereitung seiner Leistung, eines Gutachtens oder Steuerkonzepts verursacht wurden, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber, also der Kunde, das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Anbieter und dessen Experten entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.


§5 Vorleistungspflicht des Kunden und Eigentumsvorbehalt

A) Der Anbieter bereitet die an den Kunden zu erbringenden Leistungen mit großem
Aufwand vor. Daher hat der Kunde das Recht, an Live-Calls, Live-Events, Online-Kursen und Seminaren teilzunehmen, erst dann erworben, wenn er den Rechnungsbetrag vollständig bezahlt hat. Andere Leistungen des Anbieters wie Unterlagen und Schulungsvideos kann der Kunde ebenfalls erst dann verlangen, wenn er den Rechnungsbetrag vollständig bezahlt hat. Bei Ratenzahlung ist der Rechnungsbetrag erst dann vollständig bezahlt, wenn alle Rechnungen bezahlt sind.

Die Rücknahme des Rechts zur Nutzung der Unterlagen und Inhalte bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vorbehalten. Kommt der Kunde im Falle der Ratenzahlung mit einer Ratenzahlung in Verzug, behält sich der Anbieter vor, den Zugang für die Schulungsvideos zu sperren und bei Verzug mit zwei Rate, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind ausgehändigte oder bereitgestellte Schulungsunterlagen und Kopien binnen einer Woche zurückzusenden.



B) Besondere Regelung für die Zusammenarbeit “Vermögen statt Steuern”:

Im Rahmen der Zusammenarbeit Vermögen statt Steuern, wird dem Kunden Wissen vermittelt, mit dem der Kunde aufgrund seiner Situation planerische Überlegungen anstellen kann. Der Kunde ist berechtigt, in wöchentlichen Live-Calls (Online-Meeting) Fragen zu stellen. Unabhängig davon, ob der Kunde von seinem Frage-Recht im Rahmen der Live-Calls Gebrauch macht, kann der Kunde insbesondere nicht verlangen, nachträgliche Erklärungen durch Angestellte oder Partner des Anbieters zu erhalten.

Die Bereitstellung der Online-Plattform mit allen Inhalten ist auf ein halbes Jahr begrenzt. Mit Bereitstellung der letzten Woche des Videokurses erhält der Teilnehmer, der ein Steuerkonzept gebucht hat, die Gelegenheit, einen entsprechenden Fragebogen einzureichen. Reicht der Kunde diesen Fragebogen nicht binnen dieser Frist von vier Wochen ein, verfällt der Anspruch auf den Erhalt des Steuerkonzepts. Ab dem “Onboarding Termin” verfällt das Recht auf ein Steuerkonzept somit nach 10 Wochen. Eine Verpflichtung zur separaten Erinnerung an diese Frist besteht nicht. Es ist vorgesehen, dass der Kunde eine Erinnerung zur Abgabe des Fragebogens erhält, in der auf den Fristablauf innerhalb von 14 Tagen hinzuweisen wird. Nach Ablauf der Frist wird der Anbieter von der Leistung befreit.


§6 Gewährleistungen

A) Die Vorträge, Seminare, Coachings und Webinare sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Unterlagen und Materialien werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

B) Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der Seminare, der Online-Schulung oder einem Event oder Kongress verbunden ist. Dem Anmelder/Kunden werden entsprechende Unterlagen im Rahmen der Seminare/Vorträge zur Verfügung gestellt. Der Anmelder/Kunde ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.

C) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.

D) Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselwörter, Anzeigentexte, Inhalte, Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.

E) Kann ein Teilnehmer wegen Krankheit, Todesfall, Unfall oder sonstigen Umständen am gebuchten Seminar nicht teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Seminarpreises. Dem Veranstalter steht es frei, den Teilnehmer aus Kulanz und nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises, auf ein anderes Seminar umzubuchen. Die Erklärung bedarf der Schriftform.


§7 Abrechnung, Vergütung, Zahlungsbedingungen

A) Die auf der Webseite genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Nähere Informationen zu Leistungen stehen bei den jeweiligen Produkten.

B) Getätigte Käufe und Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

C) Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

D) Bestellte Unterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt. Bei Ratenzahlung bleiben die Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.

§8 Urheber- und Nutzungsrechte

A) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminarunterlagen verbleiben beim Anbieter/Verkäufer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.

B) Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden, wenn das Original infolge von Beschädigungen oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

C) Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dieses umfasst auch die und Benetzung eventuell geschützter Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§9 Allgemeine Bedingungen

A) Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich widerspricht.

B) Der Teilnehmer von Vorträgen, Seminaren und Kongressen erklärt sich damit einverstanden, vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.

§10 Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrauensverhältnis ist Düsseldorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung/ Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dieses gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Verantwortlicher und Datenschutz nach der DSGVO:

Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH

Immermannstraße 14-16, 40210 Düsseldorf 

Tel.: 0049 (0) 211-59887275
Fax: 0049 (0) 211-59887278

Mail: [email protected]
Internet: www.steuerberater-tschirdewahn.de

Die Datenschutzerklärung kann auf der Webseite https://www.steuerberater-tschirdewahn.de/datenschutz/ eingesehen und ggf. ausgedruckt werden.


§11 Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern, das sind nach § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sollten Sie jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein, so haben Sie das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Als privater Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH, Immermannstraße 14- 16, 40210 Düsseldorf, Tel.: +49 (0) 211-59887275, Fax: +49 (0) 211-59887275, Mail: support(at)stb-tschirdewahn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das bei uns abzurufende gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: Tschirdewahn Steuerberatungsgesellschaft mbH, Immermannstraße 14- 16, 40210 Düsseldorf, Tel.: +49 (0) 211-59887275, Fax: +49 (0) 211-59887275, Mail: support(at)stb-tschirdewahn.de


– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum _________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.



II. Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)


Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Stand: April 2024

Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.


1. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (StBerG, BOStB) ausgeführt.

(2) Dem Steuerberater sind die benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig zu geben. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. 

(3) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.


2. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.

(4) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater abgelegte und geführte – Handakte genommen wird.

(6) Der Steuerberater hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.


3. Mitwirkung Dritter

(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten.

(2) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.S.d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

(3) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Nr. 2 Abs. 1 S. 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.


4. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB handelt – die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats durch einen anderen Steuerberater festgestellt wird.

(2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.


5. Haftung

(1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1 000 000 € 1)  (in Worten: eine Million €) begrenzt. 

(3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

(4) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er 

a) in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,

b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an und 

c) ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.


(5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet worden sind.

(6) Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


6. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.

(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 Abs. 1 bis 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 8 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.


7. Bemessung der Vergütung, Vorschuss

(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, es sei denn, es wäre eine Vereinbarung gemäß § 4 StBGebV über eine höhere Vergütung getroffen worden.

(2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(4) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.


8. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des §627 BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

(3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5.

(4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

(5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

(6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.


9. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.


10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

(1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder ¬Foto¬kopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.


11. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters. 


12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 


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